ZTL-Strafe in Italien: was sie kostet, wann sie kommt, wie Sie zahlen oder widersprechen

Von der Redaktion von ZTL Info — geprüft am 22. Oktober 2026 anhand der amtlichen Texte.

Die Kamera am Varco hält Sie nicht an: Der Bußgeldbescheid kommt Monate später per Post. Was er kostet, was das Gesetz zu mehrfachen Durchfahrten sagt und was Sie vor dem Zahlen tun können.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Wer ohne Genehmigung in eine aktive Zona a traffico limitato fährt, verstößt gegen Artikel 7 Absatz 14 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada): Das Bußgeld beträgt 83 bis 332 €. Diese Beträge gelten 2026, denn die alle zwei Jahre vorgesehene Inflationsanpassung nach Artikel 195 ist bis Ende 2026 ausgesetzt. Dazu kommen Verfahrens- und Zustellkosten, die jede Gemeinde selbst festlegt.

Zahlen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung, gilt der Mindestbetrag von 83 € (Artikel 202). Innerhalb von 5 Tagen sind es nur 58,10 €: Der Nachlass von 30 % gilt für ZTL-Verstöße, weil sie weder Fahrverbot noch Beschlagnahme nach sich ziehen. Wer 60 Tage lang weder zahlt noch Einspruch einlegt, schuldet die Hälfte des Höchstbetrags, also 166 €, plus Kosten (Artikel 203).

Ein ZTL-Verstoß bringt keine Punkte: Artikel 7 fehlt in der Punktetabelle zu Artikel 126-bis.

Ein Bußgeld pro Durchfahrt oder pro Tag?

Seit dem 14. Dezember 2024 (Gesetz Nr. 177 vom 25. November 2024) bestimmt Artikel 198 Absatz 2-bis: Werden mehrere Verstöße gegen dasselbe Verbot ohne Anhalten per Kamera in derselben ZTL festgestellt, wird nur ein Bußgeld pro Kalendertag fällig. Das gilt auch, wenn die Zone nur zu bestimmten Zeiten aktiv ist oder ein Zeitfenster erst am nächsten Tag endet.

Die Regel hat Grenzen:

  • Sie gilt je Zone: Zwei verschiedene ZTL am selben Tag können zwei Bußgelder bedeuten.
  • Jeder Tag zählt einzeln: Drei Tage mit Durchfahrten, drei mögliche Bußgelder.
  • Sie betrifft nur automatische Kameraerfassungen.

In Padua, wo auch Ausfahrten gefilmt werden, zählen eine unerlaubte Einfahrt und Ausfahrt am selben Tag als ein Verstoß, eine Ausfahrt am Folgetag dagegen als neuer.

Wann der Bescheid kommen muss

Der Bußgeldbescheid (verbale) muss innerhalb von 90 Tagen zugestellt werden, wenn der Empfänger in Italien lebt, und innerhalb von 360 Tagen bei Wohnsitz im Ausland (Artikel 201). Ein verspätet zugestellter Bescheid lässt sich schon deshalb anfechten.

Beim Mietwagen gibt es zwei Schritte: Die Gemeinde stellt zuerst dem Vermieter zu, der den Fahrer benennt; die Frist beginnt neu, sobald die Gemeinde Sie identifizieren kann. Deshalb kann das Bußgeld über ein Jahr nach der Reise eintreffen, nach der Bearbeitungsgebühr des Vermieters, die es nicht ersetzt.

Bescheid prüfen und Fotos ansehen

Prüfen Sie Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Varco und Versanddatum. Das Messgerät muss zugelassen sein (Artikel 201 Absatz 1-bis). Wie Sie das Foto einsehen, regelt jede Gemeinde selbst: über ein Onlineportal mit der Nummer des Bescheids oder auf schriftliche Anfrage bei der angegebenen Polizia Locale. Ist das Kennzeichen unleserlich oder ein anderes Auto abgebildet, ist das ein Einspruchsgrund.

Aus dem Ausland bezahlen

Die Zahlungswege stehen auf dem Bescheid (Artikel 202): meist Überweisung mit IBAN und BIC, manchmal ein pagoPA-Zahlschein für die Onlinezahlung. Geben Sie als Verwendungszweck Bescheidnummer und Kennzeichen an, übernehmen Sie die Bankgebühren selbst, damit der genaue Betrag ankommt, und bewahren Sie den Beleg auf. Die 5 Tage laufen ab Zustellung, also ab Erhalt des Briefs: Lassen Sie ihn nicht liegen.

Wer zahlt, verzichtet auf den Einspruch: Die Artikel 203 und 204-bis lassen ihn nur ohne Zahlung zu. Wollen Sie widersprechen, zahlen Sie nicht.

Einspruch: Präfekt oder Friedensrichter

Zwei Wege, wahlweise, nie beide:

  • Beschwerde beim Präfekten des Tatorts, innerhalb von 60 Tagen, per Einschreiben mit Rückschein oder PEC (italienische zertifizierte E-Mail), mit Belegen. Sie ist kostenlos, doch bei Ablehnung ordnet der Präfekt mindestens den doppelten Mindestbetrag an, also 166 €, plus Kosten.
  • Klage beim Friedensrichter (giudice di pace) des Tatorts, innerhalb von 30 Tagen, bei Wohnsitz im Ausland von 60 Tagen (gesetzesvertretendes Dekret 150/2011, Artikel 7). Es fallen Gerichtsgebühren an, und die Klage wird auf Italienisch eingereicht.

Tragfähige Gründe: verspätete Zustellung, falsches Kennzeichen, fehlende Beschilderung, nicht zugelassenes Gerät, tatsächlich vorhandene Genehmigung.

Wenn Sie einfahren durften

Hotel in der ZTL. In fast allen Städten dieser Website meldet das Hotel Ihr Kennzeichen, mit sehr unterschiedlichen Fristen: 3 Stunden in Florenz, 10 Stunden in Pisa, 72 Stunden in Bergamo, 10 Tage in Turin. In Treviso muss der Gast das Kennzeichen selbst melden, binnen 5 Tagen. Kommt trotzdem ein Bußgeld, verlangen Sie vom Hotel den Nachweis der Meldung oder eine Aufenthaltsbestätigung mit Kennzeichen und schreiben Sie vor dem Zahlen an die im Bescheid genannte Stelle. Eine nachträgliche Klärung ist nicht garantiert; sonst dienen diese Belege dem Einspruch.

Parkausweis für Menschen mit Behinderung. Der europäische Parkausweis (in Italien CUDE) öffnet die ZTL, doch die Kamera sieht nur das Kennzeichen. Eine nationale Plattform, geschaffen per Dekret vom 5. Juli 2021, erlaubt Inhabern eines italienischen CUDE, ihr Kennzeichen einmal für alle teilnehmenden Gemeinden zu hinterlegen, etwa Mailand, Bologna, Parma, Pisa und Siena. Mit einem ausländischen Ausweis melden Sie das Kennzeichen jeder Gemeinde nach deren Regel: 48 Stunden in Florenz, 15 Tage in Palermo, in Turin nur nachträglich, binnen 10 Tagen. Kommt ein Bußgeld, schicken Sie der angegebenen Stelle eine Kopie des Ausweises und das Kennzeichen.

Vollstreckung außerhalb Italiens

Den Bescheid zu ignorieren, löscht die Schuld nicht: Scheitert die Eintreibung im Ausland, erlaubt Artikel 203 Absatz 3-bis fünf Jahre lang, das Bußgeld bei einer Kontrolle in Italien vom Fahrer des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs zu verlangen.

Der EU-Austausch von Halterdaten (Richtlinie 2015/413) umfasst ZTL-Verstöße bisher nicht. Die Richtlinie (EU) 2024/3237, bis zum 20. Juli 2027 umzusetzen, nimmt die Missachtung von Zufahrtsbeschränkungen unter Bedingungen auf und schafft Amtshilfe, um Bußgelder über 70 € im Wohnsitzstaat zu vollstrecken. Der Mindestbetrag von 83 € liegt darüber.

Häufige Fragen

Wie lange kann es dauern, bis das Bußgeld kommt?

Bei Wohnsitz im Ausland hat die Gemeinde 360 Tage ab dem Verstoß. Beim Mietwagen beginnt die Frist neu, sobald der Vermieter den Fahrer benannt hat: Das Bußgeld kann über ein Jahr später kommen.

Ich bin am selben Tag dreimal durch denselben Varco gefahren: drei Bußgelder?

Nein, wenn eine Kamera die Durchfahrten in derselben ZTL erfasst hat: Seit dem 14. Dezember 2024 gibt es nur ein Bußgeld pro Kalendertag. Verschiedene Zonen oder Tage ergeben getrennte Bußgelder.

Gibt es für eine ZTL-Strafe Punkte?

Nein. Artikel 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung steht nicht in der Punktetabelle; fällig ist nur der Geldbetrag.

Kann ich mit Nachlass zahlen und trotzdem Einspruch einlegen?

Nein. Jede Zahlung, ob ermäßigt oder nicht, schließt die Beschwerde beim Präfekten und die Klage beim Friedensrichter aus.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Nach 60 Tagen wird der Bescheid über 166 € plus Kosten vollstreckbar. Fünf Jahre lang kann das Bußgeld bei einer Kontrolle in Italien vom Fahrer des Autos verlangt werden; ab Juli 2027 sieht die Richtlinie 2024/3237 die Vollstreckung im Wohnsitzstaat ab 70 € vor.

Quellen

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