ZTL in Bologna: Zeiten, Kameras und wer hineinfahren darf

Geprüft am 21. Oktober 2026 anhand der Verordnungen und offiziellen Seiten der Stadt.

Foto: Armin Kleiner, CC BY-SA 4.0

Gerade jetzt in Bologna

Berechnet mit italienischer Uhrzeit und Feiertagen auf Grundlage der offiziellen Zeiten. Maßgeblich ist die Anzeige am Varco.

In Bologna darf ein Tourist gegen Bezahlung legal in die ZTL der Altstadt fahren: mit einem digitalen Ticket für 6 € pro Tag oder 15 € für vier Tage, das vor der Kamera aktiviert werden muss. Es gilt allerdings nur für die große ZTL, die vom System Sirio überwacht wird und täglich von 7 bis 20 Uhr aktiv ist. Darin liegen mehrere kleinere Zonen, die rund um die Uhr überwacht werden und auch mit Ticket gesperrt bleiben: die Zona T (Via Rizzoli, Via Ugo Bassi, Via Indipendenza), das Universitätsviertel und die Ausgehstraßen von Pratello und Moline.

Genau diese Verschachtelung wird Besuchern zum Verhängnis: Man kann in der großen Zone völlig korrekt unterwegs sein und hundert Meter weiter ein Bußgeld bekommen, weil man in eine Straße der Zona T abgebogen ist. Abends von 20 bis 7 Uhr ist die große ZTL für alle offen, die dauerhaft überwachten Zonen aber nicht.

Die Zonen und ihre Zeiten

ZTL Centro storico (Sirio)

Die große Zone der Altstadt innerhalb des Rings (der „Viali“), der dem Verlauf der alten Stadtmauer folgt. Die Kameras des Systems Sirio stehen an den Stadttoren und an den Ausfallstraßen.

Sie ist zu diesen Zeiten aktiv:

Außerhalb dieser Zeiten ist die Zufahrt frei.

Die Einfahrten werden von 17 Kennzeichenkameras überwacht, den sogenannten Varchi.

Liste der 17 Kameras (Varchi)

Santo Stefano · San Vitale · Alessandrini · Marconi · Riva di Reno · San Felice · Sant'Isaia · Viale XII Giugno · D'Azeglio · Borgo di San Pietro · Finelli · Mascarella · Capo di Lucca · Bocca di Lupo · Degli Angeli · Saragozza · Chiudare

Zona T (via Rizzoli, via Ugo Bassi, via Indipendenza)

Die Einkaufsachse am Fuß der beiden Türme: Via Rizzoli und Via Ugo Bassi, dazu die Via Indipendenza zwischen Ugo Bassi und Via Righi, die inzwischen Fußgängerzone ist. Montags bis freitags dürfen nur Berechtigte hinein; von Samstag 8 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr ist die Achse reine Fußgängerzone (die „T-Days“).

Sie ist für nicht berechtigte Fahrzeuge rund um die Uhr und an jedem Tag gesperrt, auch sonntags und an Feiertagen: Es gibt keine Zeit, in der man durchfahren dürfte.

5 Kameras („Varchi“) lesen an den Einfahrten die Kennzeichen.

Liste der 5 Kameras (Varchi)

Indipendenza · Ugo Bassi · Rizzoli · Re Enzo · Rizzoli (TPER)

Zona Università (Belle Arti, Belmeloro)

Die Straßen des Universitätsviertels rund um die Via Zamboni, Sektoren Belle Arti und Belmeloro. Motorräder sind dort ebenso verboten wie Autos.

Sie ist für nicht berechtigte Fahrzeuge rund um die Uhr und an jedem Tag gesperrt, auch sonntags und an Feiertagen: Es gibt keine Zeit, in der man durchfahren dürfte.

2 Kameras („Varchi“) lesen an den Einfahrten die Kennzeichen.

Liste der 2 Kameras (Varchi)

Via Bertoloni · Via Belmeloro

ZTLS San Francesco – Pratello

Die Via del Pratello, ihre Nachbarstraßen (Pietralata, Paradiso, Calari, San Rocco) und die Piazza San Francesco. Es gilt Tempo 10, Motorräder sind verboten.

Zeitfenster gibt es hier nicht: Das Verbot gilt Tag und Nacht, das ganze Jahr, auch an Feiertagen.

Die Einfahrten werden von 7 Kennzeichenkameras überwacht, den sogenannten Varchi.

Innerhalb gilt Tempo 10.

Liste der 7 Kameras (Varchi)

Via Paradiso · Via San Rocco · Via Calari · Via Pietralata · Via del Pratello · Piazza San Francesco (Malpighi) · Piazza San Francesco (Coltellini)

ZTLS Moline – Capo di Lucca

Die Via delle Moline und die Via Capo di Lucca im Universitätsviertel, mit der Fußgängerzone der Moline. Motorräder sind verboten.

Zeitfenster gibt es hier nicht: Das Verbot gilt Tag und Nacht, das ganze Jahr, auch an Feiertagen.

Die Einfahrten werden von 3 Kennzeichenkameras überwacht, den sogenannten Varchi.

Liste der 3 Kameras (Varchi)

Via delle Moline (da Alessandrini) · Via delle Moline (da Mentana) · Via delle Moline (da Belle Arti)

Wer hineinfahren darf

Für Touristen: Hotel, Mietwagen, Tickets

Sie übernachten im Hotel

Das Hotel kann Ihr Kennzeichen melden. Geben Sie Ihr Kennzeichen gleich bei der Ankunft an der Rezeption an. Zum Parken in der Zone kann das Hotel Ihnen eine Parkberechtigung ausstellen (9 € / 24 h).

Sie fahren in ein Parkhaus innerhalb der Zone

Die Garage meldet Ihr Kennzeichen; die Zufahrt ist dann kostenlos. Fragen Sie bei der Einfahrt nach.

Tickets für Nichtansässige

Für Besucher gibt es eine kostenpflichtige Zufahrt: 6 € für einen Tag (gültig von 7 bis 20 Uhr); 15 € für vier aufeinanderfolgende Tage. Sie muss vor der Durchfahrt am Varco gekauft werden.

Mietwagen

Der Bußgeldbescheid geht an den Vermieter, der Sie als Fahrer benennt und meist eine Bearbeitungsgebühr berechnet, bevor Sie das eigentliche Bußgeld erreicht, manchmal Monate später. Eine rechtzeitige Meldung durch Hotel oder Garage gilt auch für einen Mietwagen: Es zählt nur das Kennzeichen.

Einige Einzelheiten zum Ticket: Es wird online bei Sosty, der Parkgesellschaft der Stadt, oder an deren Schaltern gekauft und muss vor der Einfahrt aktiviert werden; warten Sie die Bestätigung ab. Ausländische Kennzeichen sind möglich (einfach das Häkchen bei „targa italiana“ entfernen). Pro Fahrzeug und Monat sind höchstens drei Tagestickets oder ein Viertagesticket erlaubt, und es deckt weder das Parken noch die Zona T, die Zone Università, Pratello oder Moline. Eine nachträgliche Legalisierung gibt es nicht.

Wenn Sie im Hotel übernachten, übermittelt die Unterkunft Ihr Kennzeichen und kann Ihnen eine 24-Stunden-Parkberechtigung für 9 € verkaufen, gültig auf den gebührenpflichtigen Plätzen der ganzen Stadt und mit Tagesticket für den Bus. In der Zona T und den Sonderzonen geht das nur für Unterkünfte innerhalb der Zone mit Vereinbarung. Hybridautos von Nichtansässigen haben seit dem 1. Januar 2026 keine Ausnahme mehr; Elektroautos dagegen bekommen eine kostenlose Zufahrt, die vor der ersten Einfahrt beantragt werden muss.

Bologna in Zahlen

Wo sich die offiziellen Quellen widersprechen

Wenn Sie ohne Genehmigung hineinfahren

Wer ohne Genehmigung an einem aktiven Varco vorbeifährt, zahlt 83 bis 332 € (Artikel 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung), mit 30 % Ermäßigung bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen. Seit der Reform von 2024 gilt bei Kameraerfassung ohne sofortige Anhaltung ein Bußgeld pro Kalendertag für dasselbe Verbot, auch bei mehreren Durchfahrten (Artikel 198). Punkte gibt es dafür nicht. Wenn Sie glauben, zur Zufahrt berechtigt gewesen zu sein (Hotel, Behindertenausweis), wenden Sie sich vor der Zahlung an die auf dem Bescheid genannte Stelle: Eine verspätete Meldung lässt sich manchmal noch nachholen.

Häufige Fragen

Darf ein Tourist mit dem Auto in die Altstadt von Bologna fahren?

Ja, in die große ZTL, mit einem digitalen Ticket (6 € pro Tag, 15 € für vier Tage), das vor der Kamera gekauft werden muss. Von 20 bis 7 Uhr ist sie ohne Ticket offen. Die Zona T, das Universitätsviertel, Pratello und Moline bleiben dagegen gesperrt, mit oder ohne Ticket.

Wo kauft man das ZTL-Ticket in Bologna?

Im Online-Shop von Sosty, der Parkgesellschaft der Stadt, oder an deren Schaltern. Es muss vor der Einfahrt aktiviert werden; ausländische Kennzeichen werden akzeptiert.

Mein Hotel liegt in der ZTL von Bologna: Brauche ich ein Ticket?

Nein: Das Hotel übermittelt Ihr Kennzeichen an die Stadt. Geben Sie es vorab oder gleich bei der Ankunft an. Das Hotel kann Ihnen außerdem eine 24-Stunden-Parkberechtigung für 9 € verkaufen.

Dürfen Hybridautos in die ZTL von Bologna?

Für Nichtansässige nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2026 erhalten nur noch Anwohner und Unternehmen aus Bologna die Hybrid-Genehmigung. Bereits ausgestellte Genehmigungen gelten bis zu ihrem Ablauf.

Dürfen Motorräder in die Altstadt von Bologna?

Ja, in die große ZTL und werktags in die Zona T, aber nicht in die Zonen Università, Pratello und Moline und nicht während der T-Days in die Zona T.

Quellen

Erstellt anhand der Verordnungen der Stadt, sinngemäß wiedergegeben. Maßgeblich sind allein die geltende Verordnung und die Anzeige am Varco.